Was brauche ich um eine Reinigungsfirma zu gründen?
Sie möchten selbst eine eigene Reinigungsfirma gründen? Dann können Sie dies grundsätzlich ohne Ausbildung und Meistertitel tun. Es gibt jedoch einige wichtige Dinge, die Sie wissen sollten, bevor Sie die Reinigungsfirma gründen. Es handelt sich bei Reinigungsunternehmen um zulassungsfreie Handwerksberufe. Deshalb gibt es keine formalen Qualitätsanforderungen.
Die Besonderheit hierbei bildet der Begriff und der Beruf des Gebäudereinigers. Dieser ist geschützt und darf nur nach einer entsprechenden Ausbildung verwendet werden. Die Gebäudereinigung als Dienstleistung hingegen können Sie dennoch anbieten, egal ob Sie über eine spezifische Ausbildung verfügen oder nicht.
Was Sie als Gründer mitbringen sollten
Wenn Sie die Gründung eines Reinigungsunternehmen planen, sind natürlich keine beruflichen oder fachlichen Qualifikationen nötig. Dennoch ist es natürlich einfacher, wenn Sie schon Fähigkeiten oder Erfahrungen gesammelt haben, die zum Bereich des Reinigungsunternehmen gehören. Damit die Existenzgründung Ihrer eigenen Firma ein Erfolg wird, sollten Sie folgendes mitbringen:
- Sie sollten Fachwissen mitbringen
- Auch Erfahrungen aus der Branche Reinigungskraft ist sinnvoll
- Kaufmännische Kenntnisse sind wichtig, um Angebote und Rechnungen zu schreiben
- Führungskompetenz ist notwendig, damit Sie Entscheidungen fällen und Mitarbeiter führen können
- Kommunikative Fähigkeiten sind wichtig, um Kunden zu gewinnen und Geschäftsbeziehungen zu pflegen
- Aber auch eine körperliche Fitness ist wichtig, damit Sie Stress und anstrengende Arbeitstage überstehen
Was wird noch für die Gründung benötigt?
Um ein Reinigungsunternehmen zu gründen, müssen einige Vorbereitungen getroffen werden. Das heißt Sie brauchen eine Geschäftsidee oder ein kreatives Geschäftsmodell. Für die Finanzierung benötigen Sie bei der Bank einen Businessplan. Damit Sie mit dem Unternehmen starten können ist es sinnvoll das Gewerbe anzumelden. Für die Absicherungen ist es nun wichtig, dass Sie eine Betriebshaftpflichtversicherung, eine gewerbliche Kfz-Versicherung und eine private Krankenversicherung abschließen.
Die Rechtsform für die Reinigungsfirma wählen
Sie haben unterschiedliche Möglichkeiten die Rechtsform zu bestimmen. Sie können als Einzelunternehmen unkompliziert diese gründen und haften als Unternehmer jedoch auch mit dem Privatvermögen. Anders sieht es aus wenn Sie eine GmbH gründen. Das ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Das bedeutet für Sie, dass Sie nur mit dem Firmenvermögen haften. Jedoch benötigen Sie zur Gründung ein Kapital von mindestens 25000 Euro. Als Alternative steht auch die UG also eine Unternehmensgesellschaft zur Auswahl. Hier müssen zur Gründung jedoch hohe formale Anforderungen erfüllt werden.
Die Analyse des Marktes und des Standortes
Ebenso ist es wichtig vorab eine Marktanalyse durchzuführen. Ein Wettbewerb ist schön und gut, doch wenn zu viele Reinigungsfirmen auf einem Platz sind, kann das schnell negativ für Ihre Reinigungsfirma werden. Ebenso haben Sie die Möglichkeit spezielle Spezialisierungen anzubieten, die andere Mitbewerber nicht in ihrem Portfolio haben. Das kann beispielsweise eine Fassadenreinigung aber auch eine Tatortreinigung sein. Im nächsten Schritt legen Sie nun den Standort fest, wo am besten Ihr Unternehmen gegründet werden soll.
Schritt für Schritt zur eigenen Reinigungsfirma
Sobald Sie die ersten Dinge sich überlegt haben, das Konzept steht, geht es nun als erstes ins Gewerbeamt die Gewerbeanmeldung durchzuführen. Dort erhalten Sie einen Gewerbeschein und eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Danach sollten Sie das Unternehmen in das Handelsregister eintragen lassen. Es handelt sich hierbei um ein öffentliches Verzeichnis für angemeldete Kaufleute. Damit Ihre Mitarbeiter auch bei Unfällen geschützt sind, gilt es innerhalb einer Woche nach Gründung die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft vorzunehmen. Zu guter Letzt wird die Mitgliedschaft in der Handwerkskammer nötig, denn Sie sind ein Reinigungsunternehmen, dass ein zulassungsfreies Handwerk ausübt.