Sieht man sich die gesetzlichen Regelungen an sind Sanitärräume nach Abschnitt 3.1 ASR A 4.1 Toilettenräume, Umkleidekabinen sowie Waschräume. Die werden zu den Arbeitsstätten gezählt. Deswegen gibt es spezielle Regelungen, die unter anderem die Reinigung und die Nutzung von Sanitärräumen beschreibt.

Was gilt für Sanitärräume?

Die Lagerung von gefährlichen Gegenständen oder Gefahrstoffe sind verboten. Ebenfalls darf eine Höhe von 2,50 m nicht unterschritten werden. Auch eine Ansicht von Außen durch Trennwände, Fenster oder Türen sollte nicht vorhanden sein.

Männer und Frauen erhalten getrennte Sanitärräume oder es gibt die Möglichkeit einer getrennten Nutzung. Bei Betrieben mit bis zu 5 Beschäftigen kann eine Kombination von Toiletten, Wasch- und Umkleideräumen erfolgen. Wichtig ist, dass eine wirksame Lüftung durchgeführt werden kann.

Die Reinigung von Sanitärräumen

Auch hierbei gibt es Regelungen, die es einzuhalten gibt. Da tagtäglich viele Menschen die Sanitärräume benutzen muss auch täglich eine Reinigung erfolgen. Hierbei wird nicht nur trocken, sondern auch nass gesäubert. Sanitärräume müssen hygienisch rein sein, sodass hier Reinigungsmittel und Desinfektionsmittel zum Einsatz kommen.