Jedes Jahr kommt immer die gleiche Frage auf: Wie war das noch mal mit den Nebenkosten? Wo werden diese eingetragen? Gegen Ende des Jahres bekommen Mieter ihre Nebenkostenabrechnung. Hier gibt es einige Posten, die dann von der Steuer abgesetzt werden können. Doch nicht alle können dabei berücksichtigt werden. Daher ist es wichtig, sich genau zu informieren, was wo in die Steuererklärung eingetragen werden muss, damit die Kosten berücksichtigt werden können.

Unterscheidungen der Nebenkosten

Bevor Sie nun loslegen und alle Nebenkosten in die Steuererklärung eintragen, sollten Sie wissen, dass das Finanzamt hierbei Unterscheidungen vornimmt. So gibt es Handwerksleistungen, haushaltsnahe Dienstleistungen und Arbeiten auf Minijob-Basis.

Die Handwerksleistungen

Hierbei handelt es sich um Kosten, die für Renovierung und Wartung am Haus oder auch in der Wohnung durchgeführt werden müssen. Beispielsweise Arbeiten auf dem Dach oder an der Fassade zählen hier dazu. Dabei können pro Jahr Kosten von bis zu 1200 Euro abgesetzt werden. Folgende weitere Leistungen können Sie unter Handwerksleistungen geltend machen:

  • Arbeiten auf dem Grundstück
  • Rohrreinigung
  • Tätigkeiten auf dem Dach, auf dem Boden, wie Bodenbeläge, Fassadenarbeiten, Garagen, Innenwände
  • Sanierung bei Astbestbelastung
  • Kosten für die Aufstellung eines Baugerüstes
  • Reinigung der Dachrinne
  • Wartung, Reparatur oder Austausch der Heizungsanlage
  • Fahrstuhl, Feuerlöscher
  • Schornsteinfeger
  • Wärmedämmung
  • Mauerarbeiten

Haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen

Ebenso können Sie haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen. Hier werden bis zu 4.000 Euro pro Jahr angerechnet. Das können beispielsweise Reinigungsarbeiten sein, wie das Reinigen des Treppenhauses. Aber auch Tätigkeiten, wie das Rasenmähen, Hecke schneiden zählen mit dazu. Weitere Tätigkeiten, die unter haushaltsnahe Dienstleistungen fallen, sind:

  • Vorsortierung des Abfalls
  • Straßenreinigung
  • Winterdienst
  • Wachdienst

Arbeiten auf Minijob-Basis

Auch diese Tätigkeiten können Sie bei der Steuer anrechnen lassen. Diese fallen dann an, wenn Sie beispielsweise eine Haushaltshilfe beauftragen. Dabei können Sie bis zu 20 Prozent der anfallenden Lohnkosten absetzen. Maximal sind das im Jahr 510 Euro.

Wichtige Angaben bei der Steuererklärung

Damit Ihre Nebenkosten auch berücksichtigt werden, müssen Sie einige Dinge beachten. Normalerweise möchte das Finanzamt immer Rechnungen für die Dienstleistungen erhalten. Es reicht jedoch aus, wenn Sie eine einfache Nebenkostenabrechnung vorlegen. Dabei sollten jedoch die konkreten Kosten aufgeschlüsselt vorliegen und die Art der Dienstleistung, die Höhe der Kosten und die Bestätigung der Zahlung vorliegen.