Seit dem 1.Oktober 2022: höhere Löhne in der Gebäudereinigung
Von der neuerlichen Anhebung der Löhne im Gebäudereiniger-Handwerk profitieren zwei Lohngruppen: Der Mindestlohn für Innen- und Unterhaltsreinigungsarbeiten (Lohngruppe 1) stieg zum 1. Oktober 2022 von vormals 11,55 Euro auf 13 Euro. Zum 1. April 2024 ist sogar eine weitere Anhebung auf 13,50 Euro geplant. Der Mindestlohn für Glas- und Fassadenreinigungsarbeiten (Lohngruppe 6) stieg zum 1. Oktober 2022 von vormals 14,81 Euro auf 16,20 Euro und wird zum 1. April 2024 weiter auf 16,70 Euro steigen. Die Erhöhung wurde von der IG BAU und dem Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks beschlossen, auf der Grundlage des Rahmentarifvertrages und der Lohntarifvertrages. An diese Tarifverträge sind alle Betriebe die Gebäudereinigungs-Branche in Deutschland gebunden.
Der allgemeinverbindliche gesetzliche Mindestlohn wurde ebenfalls am 1. Oktober 2022 auf 12 Euro angehoben. Aus diesem Grunde war eine gleichzeitige Anhebung der Löhne für die Angestellten der Gebäudereinigung notwendig, denn sonst wäre fortan deren Lohn im Verhältnis zu niedrig gewesen. Die Branche, die sich bereits seit einigen Jahren um fairere Entlohnung und Arbeitsbedingungen kümmert, wäre im Wettbewerb um Arbeitskräfte mit anderen Branchen ins Hintertreffen geraten. Die Löhne im Gebäudereiniger-Handwerk liegen seit vielen Jahren sehr bewusst über dem allgemeinen Mindestlohn. Das soll auch so bleiben. Arbeitgeber und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt haben sich deshalb auf vorzeitige Tarifgespräche geeinigt.
Entwicklungen der letzten Jahre
Der aktuellen Entwicklung gingen in den letzten Jahren bereits einige neue Lohnregelungen voraus. So wurden im Dezember 2020 die Lohnuntergrenzen – im Sinne eines Mindestlohns – in Ost und West angeglichen. Damit wurde einem verzerrten Wettbewerb um Kunden und Arbeitnehmer die Grundlage genommen. Hinzu kommt, dass der Sitz des Reinigungsunternehmen ebenfalls keine Rolle mehr spielt. Dies gilt demnach auch für Unternehmen im Ausland, die in Deutschland Reinigungsdienstleistungen anbieten. In Deutschland ist es für ausländische Betriebe in dieser Branche seitdem nicht mehr möglich, Mitarbeiter zu Dumpingpreisen arbeiten zu lassen. Hier spielt auch das sogenannte Arbeitnehmer-Entsendegesetz eine wichtige Rolle.
Auch geringfügig Beschäftigte fallen unter die neuen Tarifbestimmungen. Laut der neuen Bestimmungen kommt es bei der Anwendung des Mindestlohns auf die Tätigkeit und nicht den Umfang der Beschäftigung an. Außerdem ist festgelegt, dass auch Leiharbeitnehmer immer unter die Regelungen des Mindestlohns fallen.
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Die Eingruppierung in die Lohngruppen
Je nachdem, woraus die überwiegende Tätigkeit des Gebäudereinigers besteht, wird dieser in die entsprechende Lohnkategorie des Tarifvertrages eingruppiert. Dabei ist die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit immer maßgebend. Dabei werden die Tätigkeiten eines Monats betrachtet: die überwiegende Tätigkeit wird herangezogen, um die Lohngruppe zu bestimmen. Es kann also auch passieren, dass der Beschäftigte für eine bestimmte Zeit in eine höhere Lohngruppe einsortiert wird. Es gibt nicht nur Lohngruppe 1 und Lohngruppe 6- insgesamt gibt es 9 Lohnkategorien, in welche ein Gebäudereiniger gruppiert werden kann.
Lohngruppe 1
Zur Lohngruppe 1 zählen alle Innen- und Unterhaltsreinigungsarbeiten. Dabei geht es um die Reinigung und Pflege von haustechnischen Anlagen, Büroräumen sowie Verkehrsflächen. Auch die Tätigkeiten des Winterdienstes zählen dazu.
Lohngruppe 2
Zur Lohngruppe 2 fallen ebenfalls Innen- und Unterhaltsreinigungen. Allerdings sind diese Tätigkeiten spezifischer und verlangen eine höheren Schulungsgrad des Mitarbeiters, da diese Arbeiten in OPs, Isolier- und Intensivräumen durchgeführt wird. Dabei sind qualifiziertere Arbeiten notwendig, die Gruppe wird daher höher bezahlt.
Lohngruppe 3
Auch in dieser Gruppe werden Tätigkeiten im Innenbereich und im Bereich der Unterhaltsreinigung durchgeführt. Dabei werden wiederum zusätzliche Qualifizierungen insbesondere in Bezug auf Sicherheitsstandards benötigt, da hier die Arbeiten im Strahlenschutz, in der Schädlingsbekämpfung, des Umweltschutzes oder als Desinfektor anfallen.
Lohngruppe 4
Hierunter zählen Arbeiten der Bauschlussreinigung. Auch Vorarbeiter der Innen- und Unterhaltsreinigung werden innerhalb dieser Gruppe vergütet.
Lohngruppe 5
Diese Gruppe wurde gestrichen im Tarifvertrag.
Lohngruppe 6
Tätigkeiten, wie Glas- und Fassadenreinigung, sowie die Pflege, Reinigung und schützende Behandlung von Glasflächen fallen ins Tätigkeitsfeld dieser Lohngruppe. Aber auch die Reinigung von Verkehrsanlagen, wie Ampeln oder Verkehrsschilder zählen hierunter.
Lohngruppe 7
Um in die diese Gruppe einsortiert zu werden, müssen die Arbeitnehmer mindestens eine 3-jährige Berufsausbildung durchlaufen haben. Hier sind besondere Kenntnisse und Fertigkeiten gefordert.
Lohngruppe 8
In dieser Gruppe finden sich Gesellen und Gesellinnen – auch Gebäudereiniger-Gesellinnen genannt -, die eine Ausbildereignungsprüfung abgelegt haben. Sie tragen für künftige Gebäudereiniger die Verantwortung für deren Lehrlingsausbildung.
Lohngruppe 9
Hier finden sich Fachvorarbeiter wieder, die in der Glas- und Außenreinigung tätig sind. Dafür müssen sie vom Arbeitgeber schriftlich zum Fachvorarbeiter ernannt worden sein.