Was zählt zu den Sonderausgaben?
Informieren Sie sich über die Sonderausgaben, dann zählen hierbei alle Kosten mit rein, wie beispielsweise die der privaten Lebensführung oder auch Dinge, die Sie nicht als Werbungskosten bei der Steuer absetzen können. Das können Versicherungsbeiträge sein, gezahlte Kirchensteuer oder Spenden sowie Mitgliedsbeiträge.
Als Gewerbe Reinigungskosten von der Steuer absetzen
Doch wie sieht es aus, wenn Sie als ein Gewerbe eine Putzfrau beschäftigen? Kann man diese ebenfalls von der Steuer als Sonderausgaben absetzen? Bei Ihnen im Büro und auch in anderen Gewerbebetrieben fallen regelmäßige Reinigungsarbeiten an. Das kann die Fensterreinigung sein, die Glasreinigung oder auch eine Bodenreinigung. Für die Erledigung diese Arbeiten wird oft eine Reinigungsfirma beauftragt. Doch was ist mit den Kosten? Sind diese steuerlich absetzbar?
So können Sie die Kosten für eine Reinigungsfirma absetzen
Vor allem dann, wenn Sie Ihre Geschäftsräume durch eine Fremdfirma reinigen lassen, entstehen Kosten, die Sie oft als Betriebsausgaben in voller Höhe von der Steuer absetzen können. Sind Sie Vorsteuer berechtigt, haben Sie zudem die Möglichkeit auch die ausgewiesene Vorsteuer auf der Rechnung abzuziehen.
Angestellte als Reinigungspersonal einstellen
Auch können Sie Angestellte, die für Sie als Putzfrau tätig sind, als Reinigungskosten somit von der Steuer absetzen. Diese fallen ebenfalls unter dem Begriff Betriebsausgabe Reinigungskosten bei denen auch die Lohn- und Gehaltskosten sowie die Kosten für die Sozialversicherung steuerlich abgesetzt werden dürfen.
Reinigungskosten bei Selbständigen
Bei Selbständigen und kleinen Unternehmern, bei denen beispielsweise die Ehefrau oder nahe Verwandte mit einem Arbeitsvertrag für die Reinigungsarbeiten zuständig sind, gibt es ebenfalls Möglichkeiten, die Kosten abzusetzen. Wichtig zu wissen ist, dass Sie bei einem üblichen Gehalt den Vorsteuerabzug des angestellten Reinigungspersonal nicht durchführen können.
Freiberufliche Reinigungskräfte von der Steuer absetzen
Reinigungskräfte können auch freiberuflich oder selbstständig arbeiten und mit einem Honorar entlohnt werden. Honorarkosten sind ebenfalls Betriebsausgaben, und lassen sich über diesen Punkt absetzen. Auch hier ist ein Vorsteuerabzug nicht möglich.
Weitere Reinigungskosten steuerlich geltend machen
Doch oftmals entstehen nicht nur Kosten für die Reinigungsfirma oder das Reinigungspersonal, sondern auch Reinigungsmittel und Putzwerkzeuge müssen angeschafft werden. Auch diese können von der Steuer unter dem Begriff Reinigungskosten abgesetzt werden.
Für die Reinigung von Fahrzeugen gibt es die Möglichkeit, diese Kosten, wie Waschanlage, Lackpflegemittel oder ähnliches abzusetzen. Wichtig ist, dass Sie alle Unterlagen Ihrem Steuerberater zur Verfügung stellen, damit dieser die Kosten ansetzen kann. Erledigen Sie selbst die Steuer, ist es wichtig, alles unter Büroreinigungskosten zu verbuchen. Als Sonderausgaben werden diese nicht berücksichtigt.
Sonderausgaben von Reinigungsfirmen
Es gibt jedoch andere Sonderausgaben, wie Wochenendzuschlag, Feierabendzuschlag oder Anfahrtspauschalen, die eine Reinigungsfirma als sogenannte Sonderausgaben Ihnen in Rechnung stellt. Auch diese lassen sich für die Steuer ganz einfach über die normalen Betriebskosten abrechnen.